Grüner Strom: Kann man durch den Wechsel zu Ökostrom der Umwelt ohne große Kosten helfen?
Die Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien wird in Deutschland durch eine Abgabe auf den Stromverbrauch finanziert. Sie beläuft sich derzeit auf 0,8 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr wird jeder Verbraucher dadurch mit Mehrkosten von unter 30 Euro belastet. Dieses System ist so erfolgreich, dass bereits 14 Prozent des gesamten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammt.
Die Ökostrom-Erzeugung ist deshalb derzeit in Deutschland weit höher als die Nachfrage nach Ökostrom: Die vier größten Ökostromanbieter haben deutlich unter einer Million Kunden und liegen damit unter drei Prozent Kundenanteil. Deshalb können die bestehenden Kraftwerke die derzeitige Ökostrom-Nachfrage decken, ohne dass zusätzlich neue Kraftwerke entstehen. Der Bezug von Grünstrom führt lediglich dazu, dass normale Strom des Energieversorgers rechnerisch weniger “grün” ist, da die ökologisch erzeugte Strommenge bereits extra an die “grünen” Verbraucher verkauft wurde. Durch den “Bezug” von Ökostrom wird zum Verbrauchszeitpunkt also kein zusätzlicher Ökostrom hergestellt. Immer mehr Stromversorger in Deutschland bieten auch Ökostrom an. Ein zusätzlicher Umweltnutzen ist mit dem Bezug nicht zwangsläufig verbunden. Ob und wie viel mittelfristiger Umweltverbesserung der Preisaufschlag auf Ökostrom bewirkt, hängt von dessen Höhe und Verwendung ab (vgl. Wibke Tritthart: Wann ist elektrischer Strom “Öko”, Soziale Technik, Heft 3/07).
Grünstrom-Label
Sehr unterschiedlich sind die Definitionen und Zertifizierungsverfahren für Grünstrom. Beim ok-Power-Label für Ökostrom gelten auch Kraftwerke als neu, die bereits seit Jahren am Netz sind. Das grüne Strom-Label setzt zwar voraus, dass einen zusätzlicher Betrag in erneuerbare Energien investiert wird. Wie und wer kontrolliert, welche Projekt gefördert werden und ob diese Projekte auch ohne Förderung entstanden wären, ist für den Verbraucher nicht nachvollziehbar und wird auch auf Anfrage nicht offengelegt. Der Umwelt-Informationsdienst bemängelt fehlende Angaben über konkrete Projekte. Mit dem Ökostrom-Geld würden viele Anbieter auch Atomkraft finanzieren. Den größten Nutzen für die Umwelt hätten die Elektrizitätswerke Schönau und Greenpeace Energy.
Zahlreiche Institutionen mit oft wohlklingenden Namen stellen Zertifikate aus, die den Umweltnutzen und die Echtheit von Ökostrom-Lieferungen bestätigen. An diesen Zertifikaten wird gut verdient. Sie sind für den Verbraucher allesamt kaum nachvollziehbar und verdienen nicht ihr Vertrauen.
Keine Änderung an der Steckdose
Die meisten Verbraucher glauben fälschlicherweise, dass durch den Umstieg auf grünen Strom nunmehr der Steckdosenstrom direkt aus erneuerbaren Energien stammt. Und immer mehr Versorger lassen sich diesen Irrtum vergolden. Der Bund der Energieverbraucher rät allen, die mehr für den Ausbau erneuerbarer Energien tun wollen, zu einer direkten Spende für entsprechende Projekte.

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Grüner Strom - Was ist das?
Empfehlungen des BUND Landesverband Hessen auf Grundlage des Landesarbeitskreises Energie
Klimaänderung, Ressourcenverknappung und Gefahren der Atomenergienutzung verlangen die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Wesentlich ist - als erstes Gebot - zunächst sämtliche Möglichkeiten zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie, insbesondere von Strom, umzusetzen:
* Der “grünste Strom”, den es gibt, ist der, den man nicht verbraucht!
Dieser “Einsparstrom” ist meist auch der preisgünstigste Strom - denn die Installation von sparsamen Geräten, Abschaltung von unnützem Stand-By-Strom, effiziente Beleuchtung und Pumpen rechnet sich in wenigen Jahren. In allen Haushalten bestehen Einsparmöglichkeiten von 20-30% des Stromverbrauchs. Damit kann auch soviel Geld gespart werden, dass beim Bezug von “Grünem Strom” insgesamt keine Mehrkosten entstehen.
Des weiteren sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, wenn Wärme für Heizung oder Warmwasser aus Erdgas, Kohle oder Erdöl erzeugt wird, dies mit der Produktion von Strom zu verbinden. Im Unterschied zu Großkraftwerken, bei denen ca. 2/3 der eingesetzten Energie ungenutzt als Abwärme verpufft, liegt hier ein großer Vorteil bei der Kraft-Wärme-Kopplung. Es gilt das hier das zweite Gebot der Energiewende:
* Du sollst Strom und Wärme möglichst gemeinsam produzieren!
Schließlich sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um die Energieversorgung von fossilen Brennstoffen und Uran auf erneuerbare Energien umzustellen. Daher das dritte Gebot:
* In 10 Jahren soll der Anteil erneuerbarer Energien verdoppelt werden, in 50 Jahren wollen wir 50 % Anteil erreichen und spätestens zum Jahr 2100 auf 100 % kommen.
Auf die vielfältigen und oft wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Investition in Maßnahmen der Energieeffizienz, der KWK und erneuerbarer Energienutzung beim eigenen Haus oder durch Bauträger oder durch Beteiligung an einer Betreibergesellschaft soll hier nicht weiter eingegangen werden.
* Was ist nun “Grüner Strom” ? Welche Kriterien sind einzuhalten? Soll man Grünen Strom bestellen?
Beim “Grünen Strom” oder “Ökostrom” geht es darum, dass Haushalte, Betriebe oder Kommunen usw. neben oder anstatt eigener Investitionen den benötigten Strom so bestellen, dass dieser in der Bilanz aus Anlagen der erneuerbaren Energien erzeugt wird. Derzeit bieten fast hundert Unternehmen in Deutschland, zum Teil Neugründungen, zum Teil alteingesessene Stromversorger, solchen “Grünen Strom” an. Meist kostet dieser “Grüne Strom” 1 - 4 Cent/kWh mehr als der “Normalstrom” aus vorwiegend Kohle und Uran.
Damit der Kunde sicher sein kann, dass der von ihm bezahlte Aufschlag auch an der richtigen Stelle ankommt, gibt es “Zertifizierer”, bei denen die “ÖkostromHändler” wie bei einem Wirtschaftsprüfer den Nachweis führen können, woher der Strom kommt und was mit den Einnahmen geschieht.
Seit der Liberalisierung des Strommarkts haben sich nunmehr drei Grundmodelle herausgebildet:
1. Handel mit Grünem Strom mit “direkter Belieferung”
Hier kauft der Ökostromhändler den Strom direkt von Erzeugern, die Windkraftwerke, PV-Anlagen, usw. betreiben und verkauft ihn weiter an die Kunden. Klar ist, dass hier zumindest die Jahresbilanz stimmen muß, denn im großen Stromnetz, in das eingespeist und aus dem Strom bezogen wird, ist weder eine Trennung nach Herkunft möglich, noch kann die Bilanz minutengenau abgeglichen sein. Einige Ökostromhändler erstellen aber mit hohem Aufwand genaue “Lastprofile”, d.h. wie sich der Strombedarf über den Tag verteilt und achten darauf, dass die entsprechende Erzeugung diesem Verlauf folgt. So gesehen erhält der Grünen-Strom-Kunde bei dem Modell der Direktbelieferung den Strom entsprechend der Produktion der Anlagen, die beim Händler unter Vertrag sind.
Die Verpflichtung dieser Ökostromhändler lautet: Die Einnahmen werden nur zum direkten Aufkauf regenerativen Stroms verwendet.
Aber: Vor dem 1.4.2000, dem Tag des Inkrafttretens des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), war dies eine passable Möglichkeit für den Ökostromhandel - nunmehr bedeutet dies aber einen Verzicht auf die Einspeise- und Umlagemöglichkeiten nach dem EEG.
In Hessen z.B: HEAGNaturPur, Darmstadt; überregional: Greenpeace Energy
2. Verwendung der Mehrkosten für Investitionen in erneuerbare Energien
Diese Variante wird oft von größeren Stromversorgern gewählt. Hier erhält man im Grunde den gleichen Strom wie zuvor geliefert - allerdings versprechen die Anbieter und weisen es zum Teil auch nach, dass die Mehreinnahmen für den Bau neuer Anlagen regenerativer Energien verwendet werden. Hier wird durch den Mehrpreis beim Kunden im Prinzip ein Konto aufgefüllt, und wenn genug darin ist, eine neue Anlage gebaut.
In Hessen: z.B. ÖKAWE (Mainova AG), Frankfurt
Allerdings hier heißt es aufpassen, denn einige Stromversorger lassen sich mit dem Mehrpreis auch die Kosten von Anlagen erneuerbarer Energie bezahlen (meist aus Wasserkraft), die schon existieren oder sogar schon buchhalterisch abgeschrieben sind. Der Verweis auf den Strom aus solchen Anlagen hat dann meist nur einen “Werbeeffekt” - auf den Neubau von Anlagen aus erneuerbarer Energie (und das ist ja eigentlich gewünscht) hat dies wenig oder keinen Einfluß.
3. Der Mehrpreis des Grünen Stroms fördert die Mehrkosten erneuerbarer Energien
Es stellt sich daher die Frage ob “Ökostrombezug” nur eine Beruhigung für die Verbraucher ist, oder wirklich eine - zusätzliche - Hilfe für Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sein kann? Schließlich gibt es seit dem 1.4. 2000 das EEG. Danach erhalten alle Erzeuger von Ökostrom eine - meist, aber nicht immer - auf bis zu 20 Jahre kostendeckende Vergütung für ihren Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Erdwärme. Diese Mehrkosten werden bundesweit letztlich auf alle Verbraucher “umgelegt”. Wie die Erfahrung schon eines Jahres zeigt, hat dieses Gesetz einen wahren Boom des Neubaus von Anlagen bewirkt, weitaus mehr als durch einige wenige Ökostromkunden erreicht werden konnte. Daher rührt auch die teilweise vorgetragene Kritik am “Ökostromkonzept”, dass man nach Einführung des EEG den Ökostromhandel eigentlich gar nicht mehr brauchte. Tatsächlich steigt das Angebot und die Produktion von Ökostrom viel schneller als die Nachfrage.
Wenn aber “Ökostrombezug” nun noch umweltpolitisch Sinn machen soll, dann so: Bei einer Reihe von Anlagen reicht die Vergütung nach dem EEG nicht voll aus - es fehlt ein Quentchen zur Wirtschaftlichkeit. Liegen beispielsweise pro kWh bei einer Windanlage die Produktionskosten bei 10 Cent, die Vergütung aber nur bei 8 Cent, bei einer PV-Anlage Produktionskosten von 60 Cent, die Vergütung bei 50 Cent. Solche Anlagen würden normalerweise nicht gebaut werden. Der vertragliche Bezug von “Ökostrom” kann hier gezielt helfen, wenn die Mehreinnahmen zur Deckung der Mehrkosten gegenüber der Stromvergütung nach dem EEG erfolgt. Einspeisung des Stroms nach EEG durch den Betreiber und Mehrvergütung aus dem Mehrerlös für Ökostrom beim Kunden sind dann auch kein Gegensatz mehr. Damit wird ein zusätzlicher Effekt des Zubaus von Anlagen erneuerbarer Energie erreicht.
Der Ökostromkunde bewirkt beim Mehrpreis- oder Fondsmodell (3) einen deutlich verstärkten Effekt der Umweltentlastung gegenüber dem Modell der Direktbelieferung (1):
1 Euro wird nämlich nicht nur verwendet, um 2 kWh PV-Strom oder 10 kWh Windstrom “direkt” zu beziehen, sondern kann beitragen, die Mehrkosten von 0,10 Euro/kWh für 10 kWh PV-Strom oder 0,02 Euro/kWh für 50 kWh Windstrom bei Anlagen zu decken, die es sonst nicht geben würde.
Zwei der wichtigsten Zertifizierungsvereine, der Verein “Grüner Strom Label e.V.” (unterstützt durch die beiden größten deutschen Umweltverbände BUND und NABU sowie Eurosolar, IPPNW, u.a.) und der Verein “EnergieVision e.V.” (unterstützt durch Öko-Institut e.V., WWF, Verbraucherzentrale NRW) haben sich nun auf weitgehend gleiche Kriterien geeinigt. Der wesentliche Punkt ist:
Käufer von “Grünem Strom” sollen sicher sein, dass ihre Kaufentscheidung und ihre (Mehr-) Zahlungen wesentlich zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen. Es sollen vor allem Anlagen gefördert werden, die nicht oder nicht ausreichend nach dem EEG vergütet werden.
In Hessen z.B.: Naturstrom AG, Stadtwerke Gießen, BUNDstrom für BUND-Mitglieder, Energreen, Naturstrom Rheinland Pfalz.
* Anmerkung:
Sinngemäß gelten diese Ausführungen auch für Anbieter Grünen Stroms, die anteilig Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung anbieten. Auch hier sollten vor allem die Mehrkosten finanziert werden auf der Basis eines Bundes-Gesetzes zum Ausbau der KWK.
* Fazit und Zusammenfassung:
Für den Stromkunden, der Gutes für die Umwelt durch Bezug von “Grünem Strom” oder “Ökostrom” tun will, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Wer es ganz genau haben will, dass “sein” oder “ihr” Strom zeitlich korrespondierend aus Anlagen regenerativer Energie kommt, wählt das Händlermodell mit Direktbezug. Der Händler weist nach, dass die Einnahmen an die jeweiligen Betreiber (z.T. betreiben die Händler auch Anlagen selbst) weitergeleitet werden (abzüglich Netzkosten, Handelsspanne, Verwaltung etc.). In diesem Fall ist in Kauf zu nehmen, dass man auch für Anlagen zahlt, die ansonsten nach dem EEG betrieben werden könnten und damit ein Zubaueffekt nicht oder nur begrenzt bewirkt wird.
2. Wer einfach etwas mehr zahlen will für Strom aus regenerativen Energien, aber beim angestammten Versorger (meist Stadtwerken) bleiben will, kann über dessen “Ökoangebote” einen Spendentopf füllen, der dann für den Bau von Anlagen verwendet wird. Da hier aber zunächst die Investitionssumme angesammelt werden muß, ist der Zubaueffekt oft noch geringer als im Modell mit Direktbezug.
3. Der unbestritten größte Zubaueffekt für Stromquellen auf Basis erneuerbarer Energien ist mit den Mehrpreismodell nach Art der Labels “Grüner Strom e.V.” und “EnergieVision e.V.” erreichbar, denn hier wird - ohne im Gegensatz zum Ausbau nach dem EEG zu stehen - gezielt der Mehrbau von Anlagen gefördert, die ansonsten nicht gebaut würden. Bei Strombezug von nichtzertifizierten Anbietern, die sich möglicherweise nach diesen Prinzipien richten, obliegt es dem Kunden die Verwendung des Aufpreises zu überprüfen.
Der BUND LV Hessen hält alle Varianten für gangbare Möglichkeiten zur Förderung erneuerbarer Energien, wenn die Mehrzahlung nachweisbar in den Bau neuer Anlagen fließt.
Der BUND LV Hessen empfiehlt allerdings die nach dem Label “Grüner Strom e.V.” zertifizierten Modelle, da hier der Kunde ohne eigene Nachprüfungen sicher sein kann, dass der größte Effekt des Ausbaus regenerativer Stromerzeugung erreicht wird. Er rät daher seinen Mitgliedern, ihren Strombezug vorrangig auf diese Anbieter umzustellen. Anderen Ökostromhändlern wird empfohlen, auf solche Mehrpreismodelle umzusteigen, um den Zubaueffekt zu erhöhen und ggf. eine Zertifizierung anzustreben.
Der BUND LV Hessen setzt sich für den Erhalt und die europaweite Verbreitung des EEG ein, da der Ausbau erneuerbarer Energien als gesetzlich abgesicherte gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden sollte. Wenn darüber hinaus Personen und Gesellschaften weitere freiwillige Beiträge leisten, sollte damit ein möglichst großer zusätzlicher Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden.
Drei bundesweite und 81 regional verfügbare Ökostromangebote erfüllen die anspruchsvollen EcoTopTen-Kriterien. Sie tragen dazu bei, dass die Stromproduktion in Europa umweltfreundlicher wird und das bei moderaten Kosten, die maximal 20 Prozent höher liegen als der Durchschnittspreis für konventionellen Strom.
Die Übersicht des Öko-Instituts e.V. zeigt: Das Vorurteil, grüner Strom sei generell viel zu teuer, ist überholt.
Mit der EcoTopTen-Marktübersicht haben die WissenschaftlerInnen des Öko-Instituts den VerbraucherInnen jetzt die aufwändige Recherchearbeit abgenommen. Empfohlen werden Ökostromangebote, die mit dem ok-power-Label oder dem Grüner Strom Label in Gold zertifiziert sind.
Interessant dabei: Das Öko-Institut gehört zu den Trägern und Zertifizierern des ok-power-Label. Die Stromanbieter mit diesem Label haben bei dem Öko-Institut-Test auch sehr gut abgeschnitten.
Die beiden Ökstromanbieter, die beim Öko-Stromtest des Bundes der Energieverbraucher das Rennen gemacht hatten (EWS-Schönau und Greenpeace-Energy) landen bei Öko-Institut auf dem zweiten Platz.
VerbraucherInnen finden in der EcoTopTen-Übersicht für jedes empfohlene Stromangebot die jährlichen Gesamtkosten aufgelistet. Diese beinhalten den monatlichen Grundpreis und die Kosten für den durchschnittlichen Jahresstromverbrauch, berechnet jeweils für einen Ein-, Zwei-, Drei- oder Vier-Personen-Haushalt. Dabei wird deutlich: Die Mehrkosten liegen beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt im Regelfall bei rund zwei Euro im Monat, das entspricht gerade einmal dem Preis für einen Cappuccino.